Produkt­sicherheits­information erstellen

Erstellen Sie hier ganz einfach die Produktsicherheitsinformation nach GPSR (Produktsicherheitsverordnung)

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Verfasst von Marcel Milewski
Zuletzt aktualisiert am: 25.07.2025

Die Produkt­sicherheits­information

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, für Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu sorgen. Ein zentraler Bestandteil sind die Produktsicherheitsinformationen, die Verbraucher über wichtige Daten wie Hersteller, Verwendungszweck und Sicherheitswarnungen informieren. Dieser Ratgeber erklärt in 9 Punkten, was Sie wissen müssen.


 

1. Was ist eine Produktsicherheitsinformation?

Die Produktsicherheitsinformation ist ein verpflichtender Hinweis für Verbraucher. Sie enthält Angaben zum Produkt, zum Anbieter in der EU, zur sicheren Verwendung sowie ggf. zu Risiken und Warnhinweisen. Sie dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und der Rückverfolgbarkeit, falls es zu Problemen oder Produktrückrufen kommt.

 

2. Wo ist die Produktsicherheitsinformation gesetzlich geregelt?

Die Rechtsgrundlage ist die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR), die seit 13. Dezember 2024 gilt. Sie ersetzt die alte Richtlinie 2001/95/EG. Ziel ist ein einheitlicher, europaweit geltender Standard für sichere Produkte. In Deutschland wird die GPSR zusätzlich durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ergänzt.

 

3. Wer muss eine Produktsicherheitsinformation bereitstellen?

Verantwortlich sind in erster Linie die Hersteller. Wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, muss der Importeur oder Bevollmächtigte in der EU die Angaben bereitstellen. Auch Händler können verpflichtet sein, wenn sie Produkte unter ihrem eigenen Namen verkaufen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie verpflichtet sind, eine Produktsicherheitsinformation bereitzustellen? – Machen Sie HIER den kostenlosen Test auf unserer Startseite.
 

4. Welche Pflichtangaben gehören in eine Produktsicherheitsinformation?

Eine vollständige Produktsicherheitsinformation enthält mindestens:

  • Produktbezeichnung und ggf. Modell-/Chargennummer

  • Name und vollständige Anschrift des Anbieters in der EU

  • Verwendungszweck (privat, gewerblich oder beides)

  • Sicherheits- und Warnhinweise (sofern relevant)

  • Angaben zu Gebrauchsanweisungen und deren Sprache

  • Hinweis auf elektronische/Software-Komponenten (falls vorhanden)

 

5. Wo müssen die Informationen platziert werden?

Die Produktsicherheitsinformationen müssen vorrangig direkt am Produkt angebracht werden (z. B. per Etikett, Gravur oder Aufdruck). Wenn das technisch nicht möglich ist, dürfen sie auf der Verpackung erscheinen. Nur in Ausnahmefällen (z. B. sehr kleine Produkte) sind Begleitunterlagen wie ein Beipackzettel oder Handbuch ausreichend.

 

6. In welcher Sprache müssen die Angaben erfolgen?

Alle Informationen müssen in der Amtssprache des Mitgliedstaates bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird. Für den deutschen Markt ist dies Deutsch. Das gilt insbesondere für Sicherheits- und Warnhinweise.

 

7. Sind Produktsicherheitsinformationen auch digital erlaubt?

Ja – digitale Lösungen wie QR-Codes oder Online-Handbücher sind zulässig, dürfen die Pflichtangaben auf dem Produkt oder der Verpackung jedoch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Das bedeutet: Die Mindestangaben müssen immer physisch vorhanden sein.
 

8. Welche Risiken bestehen ohne korrekte Angaben?

Fehlende oder falsche Produktsicherheitsinformationen können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Verkaufsverboten führen. Auch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände achten verstärkt auf die Einhaltung der GPSR. Für Händler bedeutet das: Nur Produkte verkaufen, die korrekt gekennzeichnet sind.

 

9. Wie erstellt man eine rechtssichere Produktsicherheitsinformation?

Am einfachsten ist es, unseren Generator für Produktsicherheitsinformationen zu nutzen, der die Anforderungen automatisch berücksichtigt. Dabei werden Schritt für Schritt die notwendigen Angaben abgefragt und in ein rechtssicheres Muster umgesetzt. So sparen sich Hersteller und Händler Zeit und minimieren das Risiko von Fehlern.

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