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Verfasst von Marcel Milewski
Zuletzt aktualisiert am: 25.07.2025

Die Barriere­freiheitserklärung

1. Wozu dient eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer darüber, in welchem Umfang eine Website oder App barrierefrei zugänglich ist. Sie zeigt, welche Standards eingehalten werden, wo Einschränkungen bestehen und wie Nutzer Barrieren melden können. Damit erfüllt sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stärkt auch Vertrauen und Transparenz.
 

2. Gesetzliche Grundlage in Deutschland und der EU

Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102, die mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland umgesetzt wurde. Öffentliche Stellen und zunehmend auch private Anbieter müssen sicherstellen, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
 

3. Welche Inhalte muss die Erklärung enthalten?

Eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung sollte folgende Punkte abdecken:

  • den aktuellen Stand der Barrierefreiheit,

  • eine Liste der nicht barrierefreien Inhalte,

  • Begründungen für Ausnahmen,

  • einen Kontaktweg für Feedback und Beschwerden,

  • sowie den Hinweis auf das Schlichtungsverfahren.

 

4. Für wen gilt die Pflicht?

In erster Linie sind öffentliche Stellen verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen – z. B. Ministerien, Behörden, Städte und Gemeinden. Aber auch private Unternehmen können verpflichtet sein, etwa wenn sie Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten. Zudem empfiehlt es sich für jeden Website-Betreiber freiwillig, um Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und rechtlichen Risiken vorzubeugen.

 

5. Vorteile einer Barrierefreiheitserklärung für Unternehmen

Neben der reinen Rechtspflicht bietet eine Barrierefreiheitserklärung auch unternehmerische Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen können die Inhalte besser nutzen.

  • Besseres SEO: Barrierefreie Websites sind in der Regel technisch sauber und profitieren von höheren Rankings.

  • Imagegewinn: Unternehmen zeigen Verantwortung und Inklusion.

  • Rechtssicherheit: Risiken von Abmahnungen oder Beschwerden werden reduziert.

 

6. Häufige Barrieren im Web

Typische Probleme, die in einer Barrierefreiheitserklärung thematisiert werden, sind:

  • fehlende Alternativtexte für Bilder,

  • unzureichende Kontraste,

  • keine Tastaturnavigation,

  • Videos ohne Untertitel,

  • oder PDF-Dokumente ohne Screenreader-Unterstützung.
    Die Erklärung macht transparent, welche dieser Punkte behoben wurden und welche noch in Bearbeitung sind.

 

7. Feedback- und Kontaktmöglichkeiten

Ein zentrales Element ist die Feedback-Funktion. Nutzer sollen Barrieren unkompliziert melden können – meist über ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse. Die Rückmeldungen sind wichtig, um die Website kontinuierlich zu verbessern und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

8. Schlichtungsverfahren bei Konflikten

Falls ein Nutzer mit der Barrierefreiheit unzufrieden ist und keine Lösung über den direkten Kontakt erzielt wird, besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland ist hierfür die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig. Der Hinweis auf dieses Verfahren muss in jeder Barrierefreiheitserklärung enthalten sein.
 

9. Fazit: Warum eine Barrierefreiheitserklärung unverzichtbar ist

Die Barrierefreiheitserklärung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie schafft Vertrauen, sorgt für Transparenz und verbessert die Nutzererfahrung aller Besucher – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Wer seine Website barrierefrei gestaltet und dies offen kommuniziert, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.

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